Das Grab hütet das Vergängliche - die Seele bewahrt, was
das Leben verschenkte. © Erich Limpach
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist bundesweit noch immer die häufigste Art der Beisetzung, sie wird jedoch mehr und mehr von der Feuerbestattung abgelöst. Wichtig für Sie ist die Auswahl des Friedhofs und des Grabes, falls nicht bereits ein Familiengrab vorhanden ist. Sie werden diese Grabstätte im Verlauf von vielen Jahren immer wieder besuchen und evtl. auch pflegen.
Die Auswahl der Grabart sollte ebenso gut überlegt werden.
Reihengrab
In einem Reihengrab kann im Allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich.
Wahlgrab
Wahlgräber unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung, es können mehrere Verstorbene zeitlich versetzt darin beerdigt werden, ebenso könnenmeistens nachträglich auch Urnen darin bestattet werden. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein - das bedeutet, es können je nach dem, ein oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber" genannt. Sie werden vorwiegend für Ehepartner gewählt, um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen.
Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofsordnung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder aufeinander platziert. Bei letzteren spricht man oft von sogenannten "Tiefgräbern".
Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt meist 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam.
Sie können uns mit einer Bestattung auf jedem Friedhof Ihrer Wahl beauftragen.